Das Angebot

So individuell wie Sie und Ihr Anliegen sind auch die Konditionen, die wir vereinbaren, ganz nach Ihrer persönlichen Situation und den Leistungen, die Sie abrufen.

 

Zum Erstkontakt und persönlichen Kennenlernen biete ich Ihnen in allen Fällen ein kostenloses Vorgespräch an.

 

In diesem Rahmen mache ich mit Ihnen eine erste Auftragsklärung, aus der ein schriftliches Angebot resultiert. Dieses enthält den Leistungsumfang, eine Schätzung der benötigten zeitlichen Einheiten für Ihr Anliegen sowie die Preisgestaltung. Allen Verträgen liegen die folgenden allgemeinen Geschäftsbedinungen zugrunde.

Vertragspartner

Vertragspartner für Trainings, Workshops und Beratungsleistungen ist, soweit nicht anders angegeben, Stefanie Imo - Mediation| Konfliktberatung| Organisationsentwicklung, im folgenden Auftragnehmer genannt.

Zahlungsvereinbarung

Zahlungen sind bei Zusendung der Rechnung sofort und ohne Abzug zu begleichen. Bei Trainings berechtigen nur vor Maßnahmenbeginn eingegangene Zahlungen zur Teilnahme. Bei Beratungsleistungen sowie Workshops im Rahmen von Organisationsentwicklungsmaßnahmen erfolgt die Abrechnung nach Abschluß der Maßnahme nach Einzelstunden bzw. Trainertagen.

Leistungen

Im Preis enthalten sind, soweit nicht anders vereinbart, folgende Leistungen

 

  • Moderation von Trainings/Workshops
  • Vermittlung der im Angebot angegebenen Inhalte
  • Erstellung und Vervielfältigung begleitender Unterlagen

 

Bei Beratungsleistungen ist der Auftragnehmer nicht verantwortlich für die Vermittlung von Inhalten, sondern für die Gestaltung des Prozesses und die Vermittlung geeigneter Methoden, anhand derer der Auftraggeber seine Lösungssuche optimieren kann.

 

Teilnehmerzahl

Trainings und Workshops werden in der Regel erst ab 4 Teilnehmern durchgeführt. Die maximal mögliche Teilnehmerzahl richtet sich nach dem Veranstaltungsinhalt und ist Teil des Angebotes. Ausnahmen sind nicht immer vermeidbar und berechtigen nicht zu Preisnachlaß.

Unterlagen

Alle Unterlagen werden urheberrechtlich geschützt ausgegeben und sind daher nur zur persönlichen Verwendung bestimmt. Jegliche Vervielfältigung, Nachdruck, Übersetzung oder Weitergabe an Dritte sind auch in Teilen ohne ausdrückliche Zustimmung nicht gestattet und bedeuten eine Urheberrechtsverletzung.

Stornierung

Stornierung oder Umbuchung seitens des Auftraggebers können im Fall von Trainings und Workshops bis spätestens 7 Tage vor Beginn schriftlich erfolgen und sind dann kostenfrei bis auf eine Bearbeitungsgebühr von 30€. Erfolgt die Absage nach dieser Frist, wird die volle Teilnahmegebühr fällig. Sie bedarf in jedem Fall der Schriftform und erhält rechtliche Gültigkeit erst durch eine Rückbestätigung. Eine Umbuchung auf einen Ersatzteilnehmer ist jederzeit möglich.

 

Im Fall von Beratungsterminen und Mediationen kann eine Absage durch den Auftraggeber bis spätestens 24 Stunden vor dem Termin kostenfrei erfolgen. Erfolgt die Absage nach dieser Frist, wird der volle Stundensatz fällig. Dies gilt nicht bei Krankheit oder höherer Gewalt.

Ausfall von Veranstaltungen und Terminen

Bei Ausfall eines Beratungs-, Trainings- oder Workshoptermins wegen zu geringer Teilnehmerzahl, Krankheit des Auftragnehmers oder aufgrund höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung. In diesem Fall werden bereits entrichtete Teilnahmegebühren zurückerstattet, eventuelle Reise- oder Übernachtungskosten werden vom Auftragnehmer nicht übernommen. Der Veranstaltungstermin kann auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden. Weitergehende Haftungs- und Schadensersatzansprüche werden ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von seiten des Auftragnehmers vorliegt.

Haftung

Der Auftragnehmer haftet gegenüber Auftraggebern nicht bei Unfällen, Verlust oder Beschädigung ihres Eigentums, Datenverlust sowie Folge- und Vermögensschäden. Die Teilnahme an Beratungen, Trainings und Workshops erfolgt auf eigene Gefahr, die Teilnehmer haften für von ihnen verursachte Schäden. Die Teilnehmer sind verpflichtet, die am Veranstaltungsort geltende Hausordnung und alle Sicherheitsbestimmungen einzuhalten.

Schlußbestimmungen

Der Abschluß von Verträgen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer über die beidseitig zu erbringenden Leistungen sowie Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Die Vertragsbedingungen bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in ihren übrigen Teilen verbindlich. Unwirksame Bedingungen werden in diesem Fall durch solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommen.

 

Für den Abschluß von Verträgen und deren Bedingungen gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers, Velbert.

 

Velbert, 30.11.17


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